6. Lieferbedingungen

6.1. Lieferfristen

Die Zustellung wird in aller Regel durch unseren Vertragspartner innerhalb von 2 Tagen zugesichert. Gefrorene Fleischartikel werden Montag bis Mittwoch, per Express auch Donnerstag versendet. Bestellungen, die bis 17.00 Uhr eingehen werden am darauffolgenden Tag versendet, sofern die Bezahlung mit PayPal erfolgt. Anderweitig werden Bestellungen umgehend nach Zahlungseingang versendet. Durch Feiertage kann sich der Tag der Versendung nach vorn oder hinten verschieben. Insbesondere wegen der leichten Verderblichkeit von Fleischprodukten, empfehlen wir, an diesem Tag die Ware persönlich entgegen zu nehmen. Wir haften nicht für mögliche Qualitätsverluste, wenn die Ware bei dem ersten Zustellversuch nicht angenommen wird. Sollte die persönliche Anwesenheit nicht möglich sein, kann hier eine dauerhafte Abstellerlaubnis erteilt werden. Eine dauerhafte Abstellerlaubnis wird einmalig erteilt und gilt auch für Folgelieferungen. Durch das Erteilen einer Abstellerlaubnis geht das Risiko eines Verlustes auf den Empfänger über.


1.2. Liefermengen

Dieses betrifft nur das Tiefkühlprodukt Betty’s Best. Aufgrund der speziellen Isolierverpackungen können optimalerweise eine Menge von 20 bis 55 Artikel à 500 g pro Isolierbox verschickt werden.


1.3. Lieferkosten

 

Innerhalb Deutschlands berechnen wir bis zu einem Gewicht von 12 kg EUR 6,50 pro Bestellung.
Ausgenommen hiervon ist das Tiefkühlprodukt Betty’s Best.

Die Lieferung von Trockenfutter erfolgt ab 12 kg pro Bestellung versandkostenfrei.

Versandkosten für Betty’s Best Tiefkühlfleisch:

Menge

Normalversand

Expressversand bis 18 Uhr

10-27,5kg

9,50 EUR

14,50 EUR

27,5-55kg

19,- EUR

24,- EUR

Bei der Abnahme von größeren Mengen erfragen Sie bitte die Kosten der 
Lieferung bei unserem Kundeservice.

7. Liefervorbehalt

Der Verkauf der angebotenen Waren erfolgt nur an Personen im geschäftsfähigen Alter. Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, verpflichten wir uns, Sie vor Annahme der Bestellung über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwa erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten